Team 15 der LCM behandelte ab Anfang April einen typischen, asylrechtlichen Fall. Der Mandant hatte sich aus Eigeninitiative an das Sekretariat gewendet, welches den Fall an die Bearbeiterinnen Nele und Franziska weiterleitete. Es ging um die Verlängerung einer studentischen Aufenthaltsgenehmigung. Coronabedingt gestaltete sich der Kontakt des Studenten aus einem Nicht- EU-Land mit der Ausländervertretung schleppend. Dann – nachdem er endlich die angeforderten Unterlagen an die deutsche Ausländerbehörde gesendet hatte – wies diese seine Belege zurück. Die rechtliche Begründung war für den Mandanten unverständlich und seine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung drohte abzulaufen. Die Beraterinnen begutachteten die Rechtslage und zeigten dem Mandanten nach Rücksprache mit der unterstützenden Anwältin seine Handlungsmöglichkeiten auf: mit Erfolg!
Startseite » Neuigkeiten » Studium? – aber bitte mit Visum!